Eigenerklärung über die Einhaltung der EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation


Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9.April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zur Russischen Föderation im Sinne der Verordnung aufweisen:

Als Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus der Russischen Föderation gelten

  1. russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
  2. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer unter dem ersten Punkt genannten Organisationen gehalten werden, oder
  3. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten oder zweiten Punkt genannten Organisationen handeln.

Des Weiteren umfasst das Verbot der Auftragsvergabe bzw. das Verbot der Vertragserfüllung auch Situationen im Zusammenhang mit o.g. Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die als

  • (notwendige wie nicht-notwendige) Subunternehmer oder
  • Lieferanten im Vergabeverfahren oder bei der Auftragsausführung

genannt oder eingesetzt werden (sollen), wenn auf diese mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

Name des Bewerbers/Bieters/Auftragnehmers:

Firma SHN STANZ SCHMIDT GMBH & CO.KG

Gautinger Str. 2-4

82131 Stockdorf

Wir erklären, dass für unser Unternehmen keiner der oben in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Wir erklären weiterhin, dass wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werden oder genommen haben,

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Subunternehmen beauftragen oder beauftragt haben,

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen oder beauftragt haben.

Stockdorf, den 20.12.2023

Stefan Bachmaier
Geschäftsleitung

Firma SHN STANZ SCHMIDT GMBH & CO.KG

Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen